Die Krankenkassen erstatten unter bestimmten Bedingungen die Kosten bzw. Teilkosten für verordnete Heilmassagen zurück:
Achtung: Von den gesetzlichen Krankenversicherungen wird nicht der komplette Betrag rückerstattet.
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten im Regelfall zur Gänze!
Termine, die nicht rechtzeitig (zumindest einen Tag vorher) abgesagt werden, werden in Rechnung gestellt.